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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Angaben gemäß dem Gesetz über das Verbot der Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz - ADG)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Dornbirn ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Antidiskriminierungsgesetz (ADG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites der Stadt Dornbirn.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Die Farbkontraste der Bedienelemente in Bilder-Dia-Shows entsprechen in Abhängigkeit von den Farben des jeweiligen Bildes nicht immer den Anforderungen (WCAG 1.4.3. Kontrast Minimum).

b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind, wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente auszutauschen beziehungsweise Web-Formular-Lösungen einzusetzen. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Stadt Dornbirn liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.01.2020 erstellt. Wir sind bemüht, unsere Websites bezüglich Barrierefreiheit stets zu verbessern. Wir werden diese Erklärung daher bei Bedarf anpassen.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem ADG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgt  durch eine automatische technische Prüfung eines spezialisierten Dienstleisters und durch eigene Mitarbeiter. Es ist weiters geplant, einzelne Seiten durch eine fachkundige Organisation prüfen zu lassen.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an stadt(at)dornbirn.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt

Stadt Dornbirn
Stadtverwaltung
T +43 5572 306 0
stadt(at)dornbirn.at

Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde, können Sie bei der Vorarlberger Volksanwaltschaft Beschwerde über die mangelnde Barrierefreiheit erheben. 

Nähere Informationen zum Durchsetzungsverfahren finden Sie unter:

T +43 5574 47027
buero(at)landesvolksanwalt.at
www.landesvolksanwalt.at

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